Inklusion
Kinder mit festgestelltem sonderpädagogischen Förderbedarf können auf Wunsch der Eltern an einer Regelschule unterrichtet werden. Die Lerninhalte sind dabei zieldifferent und richten sich nach dem Bildungsplan des sonderpädagogischem Bildungs- und Beratungszentrums (SBBZ). Im Unterricht der Regelschule werden die Schülerinnen und Schüler durch Lehrkräfte des SBBZ unterstützt.